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Ausbau der Breitbandversorgung


Die Gemeinde Aubstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung im Gewerbegebiet „Im Dörnig“ und den Randbereichen des Ortsgebietes massiv zu verbessern.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Aubstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

10. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 16.01.2015)

9. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 16.01.2015)

8. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 28.10.2014)

7. Auswahlverfahren - Ergebnis (04.09.2014)

6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 07.04.2014)

5. Vorabregulierung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 04.04.2014)

4. Markterkundungsverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 04.04.2014)

3. Markterkundungsverfahren (Veröffentlichung vom 16.01.2014)

2. Bedarfsermittlung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 16.01.2014)

1. Bedarfsermittlung - Abfrage (Veröffentlichung vom 04.12.2013)

 


Veröffentlichung vom 16.01.2015
 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Aubstadt

 

Aubstadt, den 16.01.2015


Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister
 


 Veröffentlichung vom 16.01.2015
 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Aubstadt und der Bietergemeinschaft „NGN Fiber Network KG – süc//dacor GmbH"

 

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Aubstadt und der Bietergemeinschaft „NGN Fiber Network KG – süc//dacor GmbH" wurde am 12.01.2015 unterzeichnet.
 

Vorne von links: Herr Frank Feihe (süc//dacor GmbH), Herr Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner
Hinten von links:
Herr Frank Reichert (Stabsstelle Kreisentwicklung - Landkreis Rhön-Grabfeld), Herr Hans-Bernd Bader (Breitbandbeauftragter der VGem Bad Königshofen i. Gr.)

 

Die Bestätigung der Gemeinde Aubstadt bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie die Antwort dieser Agentur finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Aubstadt bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Aubstadt, den 16.01.2015


Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister
 


Veröffentlichung vom 28.10.2014
 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung


Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 24.10.2014 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner überreicht.

 


Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Herr Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner, Herr Staatssekretär Albert Füracker

 

Aubstadt, den 28.10.2014

 

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 04.09.2014

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

Der Gemeinde Aubstadt lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Aubstadt in seiner Sitzung vom 18.08.2014 das Angebot der Bietergemeinschaft „NGN Fiber Network KG – süc//dacor GmbH“ ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Bietergemeinschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die von dieser Bietergemeinschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 01.09.2014 mitgeteilt, dass gegen den Kooperationsvertrag keine Bedenken bestehen.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

 

Aubstadt, den 04.09.2014


Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 07.04.2014

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Aubstadt definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Die Gemeinde Aubstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem
öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Aubstadt die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Aubstadt definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.05.2014, 12:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Aubstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Aubstadt, den 07.04.2014


Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 04.04.2014

 

Vorabregulierung - Ergebnis

Ergebnis der Vorabregulierung und Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger
wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken

 

Die Gemeinde Aubstadt hat die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 04.03.2014 dazu befragt, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.

Die dahingehende Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 19.03.2014 und die Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken finden Sie hier:

Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR und Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 19.03.2014

 

Aubstadt, den 04.04.2014


Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 04.04.2014

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

 

Die Gemeinde Aubstadt hat im Zeitraum vom 16.01.2014 bis zum 28.02.2014 eine Markterkundung entsprechend Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR durchgeführt. Diese Markterkundung hat ergeben, dass ein Anbieter in einem Teilbereich des Erschließungsgebietes einen Ausbau mit mindestens 25 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream durchführen wird.

Das Ergebnis dieser Markterkundung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012

 

Aufgrund des Ergebnisses des Markterkundungsverfahrens hat die Gemeinde Aubstadt das Erschließungsgebiet verkleinert. Das neu festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung

 

Aubstadt, den 04.04.2014


Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 16.01.2014
 

Markterkundungsverfahren

Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

Die Gemeinde Aubstadt bittet Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Die vollständige Anfrage an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze finden Sie hier:

Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)


Das festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat


Sofern ein Netzausbau geplant ist, wird darum gebeten, der Gemeinde Aubstadt bis spätestens zum 28.02.2014 einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, an folgende Adresse zuzusenden:

Gemeinde Aubstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Aubstadt, den 16.01.2014


Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 16.01.2014
 

Bedarfsermittlung – Ergebnis

Veröffentlichung des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfsermittlung

 

Die Gemeinde Aubstadt hat im Zeitraum vom 04.12.2013 bis zum 10.01.2014 eine Bedarfsermittlung im vorläufigen Erschließungsgebiet durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Befragung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Aubstadt, den 16.01.2014


Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 04.12.2013
 

Bedarfsermittlung – Abfrage

Aufforderung der Unternehmen zur Meldung ihres Bedarfes
 

Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.11.2013 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.

Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst das Gewerbegebiet „Im Dörnig“ sowie einige Ortsränder und Aussiedlerhöfe. Der konkrete Umgriff des vorläufigen Erschließungsgebietes (rot schraffierter Bereich) ist folgender Karte zu entnehmen:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie das vorläufige Erschließungsgebiet als PDF-Datei herunterladen und den grundstücksgenauen Umgriff dieses Gebietes betrachten.
 

Alle Unternehmen, die ihren Sitz im vorläufigen Erschließungsgebiet haben, sind dazu aufgefordert, ihren aktuellen bzw. zukünftigen Bedarf bis spätestens zum 10.01.2014 an die Gemeinde Aubstadt zu melden. Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Fragebogen:

 

Den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen senden Sie bitte per Post an

Gemeinde Aubstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.

Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

oder geben diesen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Gr. ab. Auch eine Zusendung per Telefax an 09761/402-59 oder per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) an  ist möglich.

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Durch das Ausfüllen dieses Fragebogens entsteht keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme/Buchung eines Internetanschlusses.


Soweit sich aus dieser Befragung ein entsprechender Bedarf ergibt, wird ein Ausbau angestrebt, durch welchen alle Anschlussinhaber (Unternehmer und Privathaushalte) im vorläufigen Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden. Der von Seiten der Unternehmen glaubhaft gemeldete Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream wird stets befriedigt werden. Es ist möglich, dass das festgelegte Erschließungsgebiet im Verlauf des Förderverfahrens geändert wird.


Für Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens bzw. allgemeine Rückfragen stehen Ihnen

  • Herr Hans-Bernd Bader von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Gr., Tel. 09761/402-25, E-Mail: sowie die
  • Mitarbeiter der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld, Telefon:
    09771/94-304 / -306 / -307, E-Mail:

sehr gerne zur Verfügung.
 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Aubstadt, den 04.12.2013

Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 

Ergänzende Hinweise zur Bedarfsabfrage

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Anschrift
Gemeinde Aubstadt
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

Tel 09761 / 3618
Fax 09761 / 402 - 59


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Bad Königshofen i. Gr.

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97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Tel. 09761 / 4020

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Freitag   08.00 - 12.00 Uhr      

 

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