Bauen & Wohnen

Bauplätze

Für nähere Informationen zu den aktuellen Bauplätzen der Gemeinde wenden Sie sich bitte an den ersten Bürgermeister oder direkt an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen.

Ausbau der Breitbandversorgung

Die Gemeinde Aubstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung im Gewerbegebiet „Im Dörnig“ und den Randbereichen des Ortsgebietes massiv zu verbessern.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Aubstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freitstaat Bayern (BbR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Aubstadt
 

Aubstadt, den 16.01.2015

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrags zwischen der Gemeinde Aubstadt und der Bietergemeinschaft "NGN Fiber Network KG - süc//dacor GmbH"

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Aubstadt und der Bietergemeinschaft "NGN Fiber Network KG - süc//dacor GmbH" wurde am 12.01.2015 unterzeichnet.

Die Bestätigung der Gemeinde Aubstadt bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie die Antwort dieser Agentur finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Aubstadt bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)


Aubstadt, den 16.01.2015

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 24.10.2014 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner überreicht.


Aubstadt, den 28.10.2014

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Der Gemeinde Aubstadt lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbs zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat Aubstadt in seiner Sitzung vom 18.08.2014 das Angebot der Bietergemeinschaft "NGN Fiber Network KG - süc//dacor GmbH" ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Bietergemeinschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die von dieser Bietergemeinschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 01.09.2014 mitgeteilt, dass gegen den Kooperationsvertrag keine Bedenken bestehen.
Der rechtverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.


Aubstadt, den 04.09.2014

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Aubstadt definierten Erschließungsgebiet im Rahemn der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Gemeinde Aubstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem
öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Aubstadt die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Aubstadt definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.05.2014, 12:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Aubstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.


Aubstadt, den 07.04.2014

Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 

Vorabregulierung - Ergebnis

Ergebnis der Vorabregulierung und Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken

Die Gemeinde Aubstadt hat die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 04.03.2014 dazu befragt, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.

Die dahingehende Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 19.03.2014 und die Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken finden Sie hier:

Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR und Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 19.03.2014


Aubstadt, den 04.04.2014

Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 22. November 2012

Die Gemeinde Aubstadt hat im Zeitraum vom 16.01.2014 bis zum 28.02.2014 eine Markterkundung entsprechend Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR durchgeführt. Diese Markterkundung hat ergeben, dass ein Anbieter in einem Teilbereich des Erschließungsgebietes einen Ausbau mit mindestens 25 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream durchführen wird.

Das Ergebnis dieser Markterkundung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012

Aufgrund des Ergebnisses des Markterkundungsverfahrens hat die Gemeinde Aubstadt das Erschließungsgebiet verkleinert. Das neu festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung

 

Aubstadt, den 04.04.2014

Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 

Markterkundungsverfahren

Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 22. November 2012

Die Gemeinde Aubstadt bittet Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

Die vollständige Anfrage an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze finden Sie hier:

Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Das festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat

Sofern ein Netzausbau geplant ist, wird darum gebeten, der Gemeinde Aubstadt bis spätestens zum 28.02.2014 einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, an folgende Adresse zuzusenden:

Gemeinde Aubstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Aubstadt, den 16.01.2014

Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 

Bedarfsermittlung - Ergebnis

Veröffentlichung des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfsermittlung

Die Gemeinde Aubstadt hat im Zeitraum vom 04.12.2013 bis zum 10.01.2014 eine Bedarfsermittlung im vorläufigen Erschließungsgebiet durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Befragung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)


Aubstadt, den 16.01.2014

Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

 

Bedarfsermittlung - Abfrage

Aufforderung der Unternehmen zur Meldung ihres Bedarfs

Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.11.2013 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.

Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst das Gewerbegebiet „Im Dörnig“ sowie einige Ortsränder und Aussiedlerhöfe.


Aubstadt, den 04.12.2013

Wolfgang Abschütz
1. Bürgermeister

Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Aubstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Aubstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Auswahlverfahren - Aufhebung

Aufhebung des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren für das Erschließungsgebiet "Aubstadt" wird aufgehoben, da in allen eingegangenen Ausbaugeboten eine Wirtschaftlichkeitslücke von mehr als 620.000 Euro ausgewiesen wurde.


Aubstadt, den 15.09.2022

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren - einstufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

Die Gemeinde Aubstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens. Die Bieter haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Aubstadt die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Aubstadt behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

* Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.


Die Angebote sind bis zum 12.11.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Aubstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner

Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.


Aubstadt, den 01.10.2021

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freitstaat Bayern (Bayerishce Gigabitrichtlinie 

Die Gemeinde Aubstadt hat im Zeitraum vom 17.02.2021 bis zum 29.03.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Aubstadt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.


Aubstadt, den 29.09.2021

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfährigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az 75-01903-8/198

Die Gemeinde Aubstadt gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):

1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 29.03.2021  an folgende Adresse zu richten:
 

Gemeinde Aubstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Aubstadt, den 17.02.2021

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister

 

Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet 

Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Die Gemeinde Aubstadt hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.

Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Aubstadt beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen.

 

Aubstadt, den 17.02.2021

Burkhard Wachenbrönner
1. Bürgermeister